Verfahrensbezeichnung | Online – Beantragung Wahlscheine / Briefwahlunterlagen |
Verantwortliche Stelle(n) | Gesetzlich verantwortlich für die Durchführung inkl. Internetauftritt: Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Der Bürgermeister, Fachbereich Ordnung, Wahlen, Franz-Stahlmecke-Platz 2, 59872 Meschede, Tel.: 0291/205-296 E-Mail: wahlen@meschede.de Technische Realisierung und Hosting (Auftragsverarbeiter): Südwestfalen-IT (SIT) Sonnenblumenallee 3, 58675 Hemer Telefon: +49 2372 5520-0,Fax: +49 2372 5520-279 E-Mail: post@citkomm.de |
Datenschutzbeauftragter | Behördlicher Datenschutzbeauftragter (bDSB) Datenschutzbeauftragter des HSK, datenschutzbeauftragter@hochsauerlandkreis.de, Steinstraße 27, 59872 Meschede, Tel.: 0291/940 |
Herkunft der personen-bezogenen Daten | Daten, die im Rahmen der Antragsstellung erfasst bzw. generiert werden Daten, aus den gesetzlich vorgehaltenen Beständen des Melderegisters und Ausweis- und Passregisters |
Zugehörige Kategorien personenbezogener Daten | Antragsdaten u.a. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Straße, Hausnummer, Wahlbezirk, Nr. Wählerverzeichnis, E-Mail-Adresse, IP-Adresse des Antragstellers, Datum und Uhrzeit der Antragstellung Melderegisterdaten u.a. Familienname, Vorname(n), Doktorgrad, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit(en), Religion, Geschlecht, Anschrift Hauptwohnung, Wahlbezirk Pass- und Ausweisregisterdaten u.a. Dokumentennummer, Dokumentenart, verfahrensbedingte Hinweise |
Zweck der Verarbeitung | Ihre Daten werden erhoben, um den Antrag auf Zusendung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen bearbeiten zu können und somit die ordnungsgemäße Durchführung der Briefwahl zu gewährleisten. |
Wesentliche Rechtsgrund-lagen für die Verarbeitung | Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a, c, e DSGVO in Verbindung mit den Vorschriften folgender Wahlgesetze: Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz – EuWG) Europawahlordnung (EuWO) Bundeswahlgesetz (BWG) Bundeswahlordnung (BWO) Gesetz über die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein Westfalen (Landeswahlgesetz – LWahlG) Landeswahlordnung (LWahlO) Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG) Kommunalwahlordnung (KWahlO) |
Empfänger der Daten oder Kategorien der Empfänger | Innerhalb der Kommunalverwaltung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten benötigen (u.a. Wahlamt). Außerdem werden die Daten für eine automatisierte Verarbeitung mit der Software Inforegister-OLIWA im Rahmen einer Auftragsverarbeitung dem kommunalen Rechenzentrum Südwestfalen-IT (SIT) bereitgestellt. |
Dauer der Speicherung und Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer | Soweit erforderlich, werden personenbezogene Daten für die Dauer ihrer Nutzung verarbeitet und gespeichert. Zudem werden personenbezogene Daten gespeichert, soweit dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich für die Wahlunterlagen aus § 83 Europawahlordnung, § 90 Bundeswahlordnung, § 67 Landeswahlordnung und § 82 Kommunalwahlordnung für die Melderegisterdaten nach §§ 13 - 15 BMG für Daten aus dem Ausweisregister nach § 23 Abs. 4 PAuswG für Daten aus dem Passregister nach § 21 Abs. 4 PassG |
Betroffenenrechte und Beschwerderecht | Sie haben nach Maßgabe des Art. 15 DS-GVO das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet worden sein, steht Ihnen gemäß Art. 16 DS-GVO ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO). Nach Art. 20 DSGVO können Sie bei Daten, die auf der Grundlage Ihrer Einwilligung oder eines Vertrages mit Ihnen automatisiert verarbeitet werden, das Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen. Diese Rechte können gegenüber der zuständigen Kommunalverwaltung unter der oben in der Rubrik „verantwortliche Stelle(n)“ genannten Adresse geltend gemacht werden. Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Datenverarbeitung gegen Datenschutzrecht verstößt, haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde Ihrer Wahl zu beschweren (Art. 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG). Hierzu gehört auch die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde, die Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen können: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Tel.: 0211/38424-0 Fax: 0211/38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de |
Freiwilligkeit oder Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten | Um Wahlscheine / Briefwahlunterlagen online zu beantragen, ist es erforderlich, dass Sie die im Antragsformular benötigten Daten angeben. Ansonsten kann der Prozess zur Bereitstellung der gewünschten Unterlagen nicht durchgeführt werden. Für die Nutzung Ihrer Daten aus dem Melderegister sowie dem Ausweis- und Passregister besteht eine rechtliche Grundlage (durch Gesetz). |