Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 14.09.2023 die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 172 „Langeloh-West“ beschlossen.
Für eine ordnungsgemäße Erschließung des Baugebietes sowie dessen Anbindung an das örtliche Straßenverkehrsnetz soll auch der südliche Abschnitt des Langelohwegs zwischen Schröersweg und B55 ausgebaut werden.
Da es sich um die Qualifizierung einer bestehenden öffentlichen Erschließungsstraße handelt, soll kein eigenständiger Bebauungsplan zur planungsrechtlichen Sicherung des Bauvorhabens aufgestellt werden. Die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Baugesetzbuches wird auf Grundlage von § 125 Abs. 2 BauGB nachgewiesen. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange dient diesem Zweck.
Zielsetzung der Ausbauplanung
Die Ausbauplanung soll die Herstellung einer regelkonformen und funktions- bzw. leistungsfähigen Erschließung des Baugebietes Langeloh sicherstellen. Neben einer Verbreiterung des Straßenquerschnitts für den Begegnungsverkehr soll über die Herstellung von Gehwegen auch der Fußgängerverkehr sicher geführt werden.
Zusätzlich soll die Anbindung an die B55 fahrgeometrisch günstiger bzw. großzügiger ausgestaltet werden, um die Abbiegevorgänge von resp. auf die Bundesstraße sicher abwickeln zu können.
Im Zuge des Straßenausbaus wird außerdem die Anbindung des Baugebietes an das Kanalnetz erfolgen.
Inhalt der Ausbauplanung
- Teilweise Verschwenkung des Trassenverlaufs um ca. 5,00 m in den nördlichen Böschungsbereich
- Verbreiterung der Fahrbahn von 4,00 m auf 5,50 m
- Herstellung von beidseitigen Gehwegen (1,50 m und 1,00 m)
- Verbreiterung des Kurvenbereichs an der Einmündung zur B55 von ca. 7,00 m auf 9,00 m
- Optimierung des Kurvenradius insbesondere für Abbiegevorgänge auf den Langelohweg aus Richtung der Innenstadt