Fischereischein
Allgemeine Informationen
Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich im Besitz eines Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Der Fischereischein kann als Jahres-, Fünfjahres-, Jugend- oder ggf. als Sonderfischereischein ausgestellt werden.
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischerei-berechtigten (Pächter) des Gewässers notwendig, die in der Regel durch Ausgabe eines gebührenpflichtigen Fischereierlaubnisscheins (Fischereierlaubnisvertrag) erteilt wird.