Denkmalbereich Historischer Ortskern Eversberg
Herzlich willkommen in der
Kreis- und Hochschulstadt Meschede
Der Denkmalbereich ist eine eigenständige Denkmalkategorie. Unter Schutz gestellt werden hier nicht einzelne Objekte, sondern ganze Stadt- oder Ortsteile, Straßenzüge oder bauliche Ensambles. Durch die Ausweisung eines Denkmalbereiches sollen z.B. ein Siedlungsgrundriss, eine Ortssilhouette, das Erscheinungsbild von Orten, Straßenzügen und Plätzen oder eine Gebäudegruppe geschützt werden. Die einzelnen Gebäude müssen dabei nicht als Baudenkmal eingetragen worden sein. Auf der Grundlage einer Analyse des Stadt- oder Ortsbildes und der Herausarbeitung der typischen Gestaltungsmerkmale wird eine Denkmalbereichssatzung erlassen.
Im Stadtgebiet Meschede gibt es eine Denkmalbereichssatzung für den Historischen Ortskern Eversberg. Neben der Denkmalbereichssatzung wurden für diesen Bereich eine Gestaltungssatzung und eine Erhaltungssatzung erlassen, um die Qualitäten des Ortskerns, z.B. hinsichtlich Baukörper- und Dachgestaltung oder der Material- oder Farbwahl in eine geordnete und für den Historischen Ortskern Eversberg typische Richtung und Entwicklung zu bringen.
Der Historische Ortskern Eversberg ist Mitglied in der landesweit tätigen Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne. In der Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne in NRW haben sich insgesamt 59 Gemeinden zusammengeschlossen. Neben einem intensiven Erfahrungsaustausch über die Erhaltung und Erneuerung der kulturgeschichtlich bedeutsamen Siedlungselemente, ist es Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft die Orte gemeinsam überregional zu präsentieren. Neben zahlreichen Broschüren gibt es eine Internetpräsentation unter Historische Stadt- und Ortskerne in NRW.
Zur Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzung „Historischer Ortskern Eversberg“ wurde eine Broschüre erstellt. Diese und die einzelnen Satzungstexte stehen Ihnen nachfolgend als PDF-Dateien zur Verfügung.
Broschüren & Satzungen
Diese Satzung gilt für den Historischen Ortskern Meschede - Eversberg sowie die Reste der Burg und die den Ortskern umschließenden Grünanlagen und Gärten.
DenkmalbereichssatzungErhaltungssatzung der Stadt Meschede vom 15. April 2011 zum Schutz der städtebaulichen Eigenart des Historischen Ortskernes Meschede – Eversberg.
Erhaltungssatzung- Gestaltungssatzung der Stadt Meschede zum Schutz der baulichen Eigenart des Ortskerns Meschede - Eversberg vom 17. September 2004
- Satzung vom 24. August 2007 zur Änderung des § 8 der Gestaltungssatzung der Stadt Meschede zum Schutz der baulichen Eigenart des Ortskerns Meschede-Eversberg vom 17. September 2004
Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 01.06.2023 den Entwurf einer Gestaltungssatzung als Grundlage für eine gesamthafte Überarbeitung beschlossen. Der Satzungsentwurf wird im Laufe des Jahres im Hinblick auf zeitgenössische Elemente zum Umgang mit und im Nahbereich von Denkmälern überprüft, wozu auch eine externe Begleitung angedacht ist. Hieraus könnten sich dann weitere Änderungen des Satzungstextes ergeben. Daran wird sich eine Beteiligung der Bevölkerung durch die Stadt und des LWL als Fachamt für Denkmalpflege anschließen. Als letzter Punkt wird das Handbuch zur Gestaltungssatzung, welches neben den Satzungen auch Erläuterungen und Interpretationen enthält, im Anschluss an die Neufassung der Satzung komplett überarbeitet.
Bis eine überarbeitete Satzung in Kraft tritt, könnten Baugenehmigungen bzw. denkmalrechtliche Erlaubnisse, die dem Entwurf der Satzung entsprechen, im Wege der Abweichung im Benehmen mit dem LWL auch auf Basis der jetzigen Satzung zugelassen werden.
Entwurf zur Änderung der GestaltungssatzungImpressionen HO Eversberg
Ihre Ansprechperson
annika.dollberg@meschede.de
Tel. 0291 205 275
Technisches Rathaus
Raum: 110
Sophienweg 3
59872 Meschede