Herzlich willkommen in der
K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Tipps zur richtigen Nutzung der Biotonne

Das gehört in die Biotonne

  • Gemüsereste, Salatreste, Obst (auch von Südfrüchten)

  • Speisereste, gekocht und roh

  • Fisch-, Fleisch, Lebensmittelreste (auch verdorben)

  • Kaffeesatz, Tee, zerreißbare Kaffeefilter und Teebeutel

  • Brotreste, Backwaren, sonstige Mehlprodukte

  • Milchprodukte (nicht flüssig)

  • Nuss-, Eierschalen, Knochen

  • Topf-, Schnittblumen (ohne Topf, Bindedraht o.ä.)

  • Rasen-, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt

  • Laub / Nadeln, Ernterückstände, Fallobst

  • Blumen- und Pflanzenreste, kranke Pflanzen, (Un-)Kräuter und Moos

  • Kleintierstreu (nur Späne und Stroh)

  • Für die Hygiene der Biotonne zum Sammeln und Einwickeln feuchter Bioabfälle: Küchenkrepp, Papiersammeltüten, Zeitungspapier

Das gehört NICHT in die Biotonne

  • Plastikbeutel

  • Kompostierbare Biofolienbeutel (ausgenommen: Papiersammeltüten)

  • Verpackte Lebensmittel, Frischhalte-/Alufolie usw.

  • Bioplastikprodukte: Einweggeschirr, Besteck, Verpackungen, Kotbeutel

  • Kaffee- / Teekapseln aus Kunststoff, Bioplastik oder Alu

  • Hochglanzpapier, Pizzakartons, Pappe, Tapeten

  • Windeln, Binden, Tampons, sonstige Hygiene- und Kosmetikartikel, Zigarettenstummel, Asche, Kerzenwachs

  • Katzenstreu

  • Kot jeder Art

  • Verpackungen (Tetrapaks)

  • Glas, Korken, Gummi

  • Tote Tiere oder -teile (auch keine Kleintiere)

  • Bodenaushub, Bauschutt, Steine, Sand, Straßenkehricht

  • Restmüll wie Staubsaugerbeutel

  • Flüssigkeiten (Öl)

Fragen zur Bioabfalltonne

Warum muss ich eine Bioabfalltonne vorhalten?

Gemäß der Abfallsatzung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede unterliegen Sie dem Anschluss- und Benutzungszwang und müssen mindestens eine 80 l Biotonne vorhalten:

§6 (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Stadt liegenden Grundstücks ist verpflichtet, sein Grundstück an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung anzuschließen, wenn das Grundstück von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken genutzt wird (Anschlusszwang). Der Eigentümer eines Grundstücks als Anschlusspflichtiger und jeder andere Abfallbesitzer (z.B. Mieter, Pächter) auf einem an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück ist verpflichtet, im Rahmen der §§ 2 bis 4 die auf seinem Grundstück oder sonst bei ihm anfallenden Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung aus privaten Haushaltungen der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung zu überlassen (Benutzungszwang). Abfälle aus privaten Haushaltungen sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG i.V.m. § 2 Nr. 2 GewAbfV Abfälle, die in privaten Haushalten im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen, insbesondere in Wohnungen und zugehörigen Grundstücks- oder Gebäudeteilen sowie in anderen vergleichbaren Anfallstellen wie Wohnheimen oder Einrichtungen des betreuten Wohnens.

(2) Eigentümer von Grundstücken und Abfallerzeuger/Abfallbesitzer auf Grundstücken, die nicht zu Wohnzwecken, sondern anderweitig z.B. gewerblich/industriell genutzt werden, haben gleichermaßen die Verpflichtungen nach Abs. 1, soweit auf diesen Grundstücken Abfälle zur Beseitigung im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz KrWG anfallen. Sie haben nach § 7 Satz 4 der Gewerbeabfall-Verordnung für gewerbliche Siedlungsabfälle im Sinne des § 2 Nr. 1 GewAbfV eine Pflicht-Restmülltonne zu benutzen. Gewerbliche Siedlungsabfälle sind nach § 2 Nr. 1 GewAbfV Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die in Kapitel 20 der Abfallverzeichnis-Verordnung aufgeführt sind, insbesondere gewerbliche und industrielle Abfälle, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit und Zusammensetzung ähnlich sind sowie Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen.

Wieso wurde meine Biotonne nicht geleert?

1. Die Biotonne ist fehlbefüllt

Seit Mai 2024 werden in Ihrer Kommune die Biotonnen regelmäßig kontrolliert. Falsch befüllte Biotonnen werden stehen gelassen. Achten Sie in diesem Fall auf evtl. angebrachte Aufkleber oder Infoblätter an Ihrer Biotonne. Hierdurch werden Sie auf Störstoffe in Ihrer Biotonne hingewiesen. Als Störstoff gelten alle nicht kompostierbaren Inhalte wie Bio-Folienbeutel, Plastikbeutel, Kunststoffbeutel und –taschen, Verpackungen aus Kunststoff – mit und ohne Inhalt – sowie Restmüll, Glas, Bauschutt und Boden. Alle nicht kompostierbaren Inhalte müssen an der Kompostierungsanlage mit großem Aufwand sorgfältig aussortiert werden.

2. Der Inhalt ist festgefroren oder zu stark verdichtet

Im Winter kommt es vor, dass der Inhalt der Biotonne festfriert. Die Tonne lässt sich in diesem Fall nicht leeren. Abhilfe kann Zeitungspapier schaffen. Wird der Inhalt der Biotonne zu stark gepresst, kann dies ebenfalls Probleme bei der Leerung verursachen.

Was muss ich tun, wenn meine Biotonne nicht geleert wurde?

Ist die Biotonne aufgrund einer Fehlbefüllung nicht geleert worden, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie sortieren die Störstoffe aus und stellen Ihre Biotonne zu nächsten Biotonnenabfuhr wieder bereit.
  • Sie entsorgen den Inhalt Ihrer Biotonne in Ihrer Restmülltonne.
  • Sie entsorgen den Inhalt Ihrer Biotonne gegen eine Sondergebühr von 25,-€ als Restmüll. Diese Sonderleerung muss telefonisch oder per E-Mail angemeldet werden und findet jeweils freitags statt.

Als Mieter sprechen Sie bitte Ihren Hausverwalter oder Vermieter an, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

Ist der Inhalt an den Wänden festgefroren, lässt sich die Biotonne häufig nicht leeren. Lösen Sie in diesem Fall die festgefrorenen Abfälle vor der nächsten Sammlung vorsichtig von den Innenwänden.

Im Winter stellen Sie die Biotonne möglichst an einen frostsicheren Ort, zum Beispiel in Ihre Garage. Geknülltes Zeitungspapier am Boden der Biotonne verhindert das Festfrieren des Bioabfalls. Wickeln Sie Ihre Bioabfälle gut in Papier ein, damit die Feuchtigkeit aufgesogen werden kann. So sollte die Entleerung auch im Winter reibungslos funktionieren.

Warum dürfen kompostierbare Folienbeutel nicht genutzt werden?

Die sogenannten Bio-Folienbeutel sind in der Kreis- und Hochschulstadt Meschede nicht zugelassen, obwohl sie als biologisch abbaubar oder kompostierbar bezeichnet werden. Die Hersteller dieser Beutel sichern sich durch einen Zusatz im Kleingedruckten ab, wie „sofern von Ihrer Kommune zugelassen“. Hauptgrund des Verbots von Bio-Folienbeuteln ist die schlechte Unterscheidung der Folienbeutel an den Kompostierungsanlagen. Im Gemisch des angelieferten Bioabfalls aus den Sammelfahrzeugen lassen sich die Bio-Folienbeuten nur sehr schlecht von herkömmlichen Plastikbeuteln unterscheiden. Aufgrund dessen müssen alle Folienbeutel, auch die Bio-Folienbeutel, an den Kompostierungsanlangen aufwendig aussortiert werden. Zudem zersetzen sich die Bio-Folienbeutel zu langsam. Die Kompostmieten an den Anlagen werden nach ca. zwei Monaten abgesiebt. Auch wenn die Hersteller versprechen, dass sich die Beutel zersetzen, ist die Zeit in den Kompostwerken nicht lang genug.

Der in den Anlagen erzeugte Kompost wird vorwiegend auf landwirtschaftlichen Flächen auch in Privatgärten genutzt. Es soll ein qualitativ hochwertiger, gütegesicherter Kompost erzeugt werden. Befinden sich im Kompost noch Kunststoffanteile, mindert sich die Kompostqualität. Somit dürfen Störstoffe erst gar nicht in das Ausgangsmaterial gelangen.

Möchten Sie Bioabfall dennoch in Folienbeuteln sammeln, entleeren Sie die Folienbeutel in die Biotonne und entsorgen Sie den Beutel in der Restmülltonne. Zudem dürfen Bio-Folienbeutel, wie andere Folienbeutel auch, zum Sammeln von Restmüll oder für andere Zwecke genutzt werden.

Wie halte ich meine Biotonne sauber?

Zerknülltes Zeitungspapier am Boden der Biotonne bindet Feuchtigkeit. Werden die Speisereste in Zeitungspapier, Haushaltspapier, Brotpapier oder Brötchentüten aus Papier eingewickelt, hat das mehrere Vorteile: Papier hält die Biotonne sauber, bindet Feuchtigkeit, hält im Sommer Fliegen ab und verringert die Entwicklung von Maden

Zum Sammeln des Bioabfalls können Sie zusätzlich Papiertüten verwenden. Papiertüten für den Bioabfall sind im Handel erhältlich.

Hinweis: Da die Beutel durch feuchte Abfälle durchweichen und reißen können, sollten Sie den Beutel in einem Behälter bis zur Biotonne tragen. Sollten Sie Bio-Folienbeutel oder Plastiktüten zum Sammeln der Bioabfälle nutzen, leeren Sie den Inhalt in die Biotonne aus und entsorgen Sie den Beutel / die Tüte über den Restmüll.

Möchte Sie Ihre Biotonne säubern, spülen Sie sie auf Ihrem Grundstück mit Wasser aus. Oft reicht schon ein Gartenschlauch.

Die Biotonne…..

…im Sommer. Die Biotonne braucht in der warmen Jahreszeit einen schattigen Platz. Das beugt Gerüchen und Madenentwicklung vor. Geben Sie Essensreste möglichst nicht lose in die Biotonne. Zeitungspapier mit dem Sie Speisereste und andere Küchenabfälle einwickeln, bindet Gerüche und hält Fliegen ab. Auch Haushaltspapier kann „zum Verpacken“ des Bioabfalls genutzt werden.

…im Winter. Stellen Sie die Biotonne möglichst an einen frostsicheren Ort, zum Beispiel in Ihre Garage, oder an eine Mauer. Geknülltes Zeitungspapier am Boden der Biotonne verhindert das Festfrieren des Bioabfalls. Wickeln Sie Ihre Bioabfälle gut in Papier ein, damit die Feuchtigkeit aufgesogen werden kann. So sollte die Entleerung auch im Winter reibungslos funktionieren.

Warum wird Bioabfall getrennt gesammelt?

Die getrennte Sammlung von Bioabfall aus Haushalten ist eine gesetzliche Vorgabe (§ 11 Abs. 1 KrWG). Für die Sammlung ist die Stadt zuständig; für die Kompostierung und Verwertung der Hochsauerlandkreis, in dessen Auftrag das Kompostwerk „Hellefelder Höhe“. Mehr als ein Drittel unseres Hausmülls besteht aus organischen Abfällen. Im HSK wird daraus Strom und Wärme erzeugt und schlussendlich in der Kompostanlage hochwertiger Kompost hergestellt, der auf Ackerflächen und in Gärten eingesetzt wird. Damit schießt sich der Naturkreislauf. Der aus Ihrem Bioabfall erzeugte Kompost düngt und lockert die Böden im HSK. Für diese sinnvolle Wiederverwertung des Bioabfalls ist es wichtig, dass die kompostierbaren Abfälle bereits in der Küche oder im Garten vom übrigen Abfall getrennt gesammelt werden. Dafür gibt es die Biotonne. Hier dürfen keine Störstoffe wie Restmüll, Kunststoff- oder Folienbeutel eingefüllt werden. Nur wenn der fertige Kompost keine störenden Fremdstoffe enthält, ist er als Dünger und Bodenverbesserer nutzbar.

Wo und wie werden unsere Bioabfälle verarbeitet?

Der Bioabfall der Stadt Meschede wir durch Sammelfahrzeuge zum Kompostwerk „Hellefelder Höhe“ geliefert. Dort wird aus dem Bioabfall Strom, Wärme und anschließend hochwertiger Kompost produziert. Für die Strom- und Wärmeproduktion wird gut die Hälfte des angelieferten Bioabfalls kontinuierlich der „Vergärungseinheit“, dem Fermenter, zugeführt. Hier verbleibt der Bioabfall unter Luftabschluss für drei Wochen. Die durch Bakterien erzeugten Gase werden gespeichert und anschließend zur Stromproduktion genutzt. Die entstehende Wärme wird prozessoptimierend eingesetzt.

Der bei der Vergärung entstandene Gärrest (40 %) wird mit „frischem“ Bioabfall (40 %) sowie Strauchschnitt (20 %) vermischt. In der folgenden Intensivrotte verbleibt das Gemisch für weitere zwei Wochen in den Kompostierungstunneln. Regelmäßige Luftzufuhr und Umwälzung sorgen für optimale Prozessbedingungen. Durch die hierbei entstehende Wärme von bis zu 70 °C werden Keime und Wildkrautsamen unschädlich gemacht. Der nun entstandene Frischkompost wird umgeschichtet. In der folgenden Nachrotte reift er zu humushaltigem Kompost heran. Die hierbei entstehende Prozessabluft wird über einen Biofilter gereinigt. Der aufbereitete Kompost wird in der Landwirtschaft, im Garten – und Landschaftsbau sowie in Privatgärten eingesetzt

Wie und wo bekomme ich eine Biotonne?

Die Zuteilung von Biotonnen, die Entleerung und die Gebührenrechnung mit den Grundstücksbesitzern regelt die Stadtverwaltung. Auch die Gebühr wird von der Stadt festgesetzt.

Hier finden Sie ein Formular zur Bestellung der Biotonne. Dieses füllen Sie aus und senden es an das Steueramt zurück.

Die Biobehälter gibt es in den Größen 80 l, 120 l und 240 l. Die Leerung erfolgt alle 14 Tage und sollte aus hygienischen Gründen immer in Anspruch genommen werden. Wann die Abfuhr in Ihrem Bezirk ist, finden Sie in Ihrem Abfallkalender.