Eltern, die ihre Kinder zum Kindergarten fahren, können einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen, wenn die Entfernung zum nächstgelegenen Kindergarten mindestens 2 km beträgt, oder die Kinder in einem umliegenden Stadtteil wohnhaft sind (Ratsbeschluss). Als Wegstreckenentschädigung zum nächstgelegenen Kindergarten werden pro Kind 0,13 Euro je einfache Wegstrecke gezahlt (Mitnahmeentschädigung für Geschwisterkinder 0,03 Euro).
Der Antrag kann nach Ablauf des Kindergartenjahres (31.07.) bis spätestens 31. Oktober gestellt werden. Eine Bescheinigung des Kindergartens über die tatsächlichen Besuchstage ist als Anlage beizufügen. Die Antragsvordrucke erhalten Sie im Kindergarten.