Haushaltsplan
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Haushaltsplan. Dieser enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen sowie die entstehenden Aufwendungen und Auszahlungen. Der Haushaltsplan muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde und verbindlich für die Haushaltsausführung. Der Entwurf des Haushaltsplanes wird vom Stadtkämmerer aufgestellt, vom Bürgermeister bestätigt und dem Rat zugeleitet. Dieser berät ihn in öffentlicher Sitzung und beschließt ihn.