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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Haushaltsplan

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Haushaltsplan. Dieser enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen sowie die entstehenden Aufwendungen und Auszahlungen. Der Haushaltsplan muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde und verbindlich für die Haushaltsausführung. Der Entwurf des Haushaltsplanes wird vom Stadtkämmerer aufgestellt, vom Bürgermeister bestätigt und dem Rat zugeleitet. Dieser berät ihn in öffentlicher Sitzung und beschließt ihn.

Jahresabschluss

Zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres muss die Gemeinde einen Jahresabschluss aufstellen, in dem das Ergebnis des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss ein realistisches Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darstellen. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang und dem Lagebericht. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wird dem Rat zugeleitet. Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss stellt der Rat den Jahresabschluss fest und beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

Digitaler Rechnungseingang

Um den Prozess der Rechnungsbearbeitung möglichst digital und dabei effizient zu gestalten ist es wünschenswert, wenn Sie Rechnungen an die Kreis- und Hochschulstadt Meschede an die zentrale E-Mail Adresse erechnung@meschede.de senden. Gerne können diese im PDF Format, aber auch als X-Rechnung/ ZUGFeRD Datei übermittelt werden.

  

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