Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten; sie soll insbesondere unter den Aspekten der sozialen Gerechtigkeit und der nachhaltigen Sicherung natürlicher Lebensgrundlagen erfolgen.
Die Planungshoheit liegt als Selbstverwaltungsaufgabe bei den Gemeinden. Diese sind somit zuständig für die Durchführung der Bauleitplanverfahren. In der Verwaltung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede übernimmt der Fachdienst Planung und Bauordnung die Aufgaben, die mit der Aufstellung von Bauleitplänen verbunden sind.
Die Bauleitplanung kennt zwei Stufen: