Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - Allgemeines
Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind seit 1993 die Leistungsansprüche von Asylsuchenden geregelt. Die Leistungen nach dem AsylbLG sollen das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum der Leistungsberechtigten abdecken.
Eine Antragstellung auf diese Leistungen erfolgt im Fachbereich Soziales bei den zuständigen Ansprechpersonen: