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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Denkmalschutz

Denkmäler sind lebendige Zeugen vergangener Epochen, die uns heute die Fertigkeiten und die Lebensweise der damals lebenden Menschen vermitteln. Wichtig ist insbesondere die Originalsubstanz, die es zu schützen und zu pflegen gilt.

Denkmalschutz und Denkmalpflege werden bei den Kommunen durch die Unteren Denkmalbehörden wahrgenommen. Sie handeln auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG).

Zum Denkmalschutz gehören die Unterschutzstellungen von Bau- und Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern und Denkmalbereichen sowie das Führen der Denkmalliste.

Als Denkmalpflege definiert man allgemein Vorgänge, die dem Erhalt der eingetragenen Denkmäler dienen. Hierzu gehören die Erteilung von Denkmalrechtlichen Erlaubnissen bei geplanten Veränderungen an Denkmälern, Gewährung von Zuschüssen, Ausstellung von Steuerbescheinigungen und Stellungnahmen im Rahmen der Stadtentwicklung.

Einen großen und wichtigen Teil der Aufgaben stellt die Beratung der Denkmaleigentümer*innen dar. Die Ansprechpartner*innen in der Unteren Denkmalbehörde helfen Ihnen bei Fragen rund um die Themen Denkmalschutz und Denkmalpflege gerne weiter.

Ihre Ansprechperson

Podcast einer Mescheder Architektin

KITTYBOB Bauinfotainment - der Podcast

In dieser Folge nimmt Janina Kohnen die Angst vorm Denkmalschutz! Denkmalschutz gilt oft als kompliziert und teuer, mit Einschränkungen, die ein Gebäude fast unbewohnbar machen sollen – aber ist das wirklich so? Sie räumt mit den gängigsten Missverständnissen auf und zeigt, wie Denkmalschutz in der Praxis aussieht und welche Vorteile er bieten kann.

Infos zum Podcast gibt es unter:
84 - Wer hat Angst vorm Denkmalschutz? - KITTYBOB Bauinfotainment - der Podcast