Wahlen und Abstimmungen
Die Stadt ist für die Organisation und Durchführung von Wahlen auf ihrem Stadtgebiet zuständig.
Für alle Wahlen können die Wahlberechtigten bei Erfüllung der Voraussetzungen Briefwahlunterlagen beantragen. Die Beantragung darf nur von den Wahlberechtigten selbst erfolgen. Die Abholung der Unterlagen kann bei entsprechender Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch durch einen Dritten erfolgen.
Folgende Wahlen werden organisiert und durchgeführt:
- Europawahlen
- Bundestagswahlen
- Landtagswahlen
- Kommunalwahlen Bürgermeister- / Landratswahlen
- Volksbegehren, Bürgerbegehren, Bürgerentscheide