Herzlich willkommen in der
K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

So werden die Briefwahlunterlagen beantragt

Am Sonntag, 23. Februar, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Wer am Wahlsonntag das Wahllokal nicht persönlich aufsuchen kann oder möchte, hat die Möglichkeit bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen bei der Kreis- und Hochschulstadt Meschede zu beantragen.
Wichtiger Hinweis: Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich ab dem 07.02.2025).

Briefwahlunterlagen beantragen – So funktioniert es:

  1. Briefwahlunterlagen online anfordern
    Die Briefwahlunterlagen können nach Zugang der Wahlbenachrichtigung durch Nutzung des aufgedruckten QR-Codes online beantragt werden. Die Unterlagen werden anschließend per Post versendet. Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten bis spätestens 02.02.2025 zugestellt.
     
  2. Antrag per E-Mail oder Post
    Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen auch schriftlich beim Wahlbüro der Kreis- und Hochschulstadt Meschede anfordern. Anträge sind per Brief, Wahlbüro der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Franz-Stahlmecke-Platz 2, 59872 Meschede oder per E-Mail wahlen@meschede.de möglich. Auch in diesem Fall werden die Briefwahlunterlagen nach Eingang der Stimmzettel per Post zugeschickt.  Kurzentschlossene Briefwählerinnen und Briefwähler sollten die Versanddauer der Unterlagen über den Postweg berücksichtigen. 
    Um zu verhindern, dass die roten Wahlbriefe verspätet eingehen, haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, diese im Wahlamt persönlich abzugeben oder in den Briefkasten am Rathaus einzuwerfen. 
    Die Wahlberechtigten haben eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig beim Wahlamt eingehen. 
     
  3. Briefwahl persönlich beantragen und vor Ort wählen
    Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen auch vor Ort im Wahlbüro beantragen und die Direktwahl ausüben. Bitte beachten Sie auch hier, dass die Direktwahl erst mit Versand und Lieferung der Stimmzettel, voraussichtlich ab dem 07.02.2025, möglich ist. 
    Das Wahlbüro der Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist ab dem 27.01.2025 bis zum 21.02.2025 wie folgt geöffnet: 
    Montag und Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr 
    Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr 
    Freitag 08:00 – 12:00 Uhr (Freitag den 21.02.2025 bis 15:00 Uhr)
    Samstag 10:00 – 12:00 Uhr 

Letztmöglicher Termin für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der 21.02.2025 bis 15:00 Uhr. Eine spätere Beantragung ist bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis 23.02.2025 um 15:00 Uhr möglich.

Briefwählerinnen und Briefwähler müssen unbedingt darauf achten, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig abzuschicken oder einzuwerfen.

Wahlen und Abstimmungen

Die Stadt ist für die Organisation und Durchführung von Wahlen auf ihrem Stadtgebiet zuständig.

Für alle Wahlen können die Wahlberechtigten bei Erfüllung der Voraussetzungen Briefwahlunterlagen beantragen. Die Beantragung darf nur von den Wahlberechtigten selbst erfolgen. Die Abholung der Unterlagen kann bei entsprechender Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch durch einen Dritten erfolgen.

Folgende Wahlen werden organisiert und durchgeführt:

  • Europawahlen
  • Bundestagswahlen
  • Landtagswahlen
  • Kommunalwahlen Bürgermeister- / Landratswahlen
  • Volksbegehren, Bürgerbegehren, Bürgerentscheide

Wahlergebnisse