Bei den Abfallgebühren handelt es sich um eine Benutzungsgebühr als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung. Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Kreis- und Hochschulstadt Meschede liegenden Grundstücks ist verpflichtet, sein Grundstück an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung anzuschließen (Anschlusszwang).
Der Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet, die auf seinem Grundstück oder sonst bei ihm anfallenden Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung aus privaten Haushaltungen der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung zu überlassen (Benutzungszwang).
Neubestellungen und Änderungen von Müllbehältern dürfen nur vom Grundstückseigentümer oder von einer beauftragen Person mit schriftlicher Vollmacht beantragt werden. Bei Tausch oder Abmeldung eines Behälters ist die Behälternummer anzugeben, die sich an der Rückseite des Behälters befindet. Defekte oder abhanden gekommene Müllbehälter können auch telefonisch gemeldet werden.
Die Bestellung von den gelben Wertstofftonnen des Dualen Systems sowie die Meldung einer defekten Wertstofftonne können direkt über die DSD-Service-Nummer 0800 7872868 vorgenommen werden.
Es besteht die Möglichkeit, am Lastschrifteinzug teilzunehmen. Wenden Sie sich an: mandat@meschede.de