Osterfeuer
Anmeldung eines traditionellen Brauchtumsfeuers
Der Fachbereich Ordnung hat in der Vergangenheit bereits sämtliche Osterfeuer aufgenommen. Eine Anzeigepflicht besteht nur bei Änderungen bzgl. des Abbrandplatzes oder wenn sich ein neuer Verantwortlicher ergibt.
Die Anmeldung der Osterfeuer sollte bis Gründonnerstag, 12.00 Uhr, dem Fachbereich Ordnung vorliegen.