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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

113. Flächennutzungsplanänderung

  • Meschede-Stadt

  • Stand: Januar 2025

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 113. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Kreis- und Hochschulstadt Meschede gefasst. Der Begründung wurde zugestimmt.

Der Bürgermeister wurde beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
 

Zielsetzung der Planung

Der wirksame Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet Meschede aus 1978 entspricht an vielen Stellen nicht mehr den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen, dies betrifft auch die Wohnbauflächendarstellungen am nördlichen Stadtrand der Kernstadt Meschede. An mehreren Stellen sind im FNP Wohnbauflächenreserven dargestellt, die aus verschiedenen Gründen für die bauliche Entwicklung nicht mehr benötigt werden. Aufgrund der landesplanerischen Zielsetzung, nicht mehr benötigte Reserveflächen zurückzunehmen, ist eine Anpassung des FNP erforderlich. In diesem Zusammenhang sollen bestehende Baugrundstücke, die sich zum Teil im baulichen Außenbereich befinden, aber keinem Begünstigungstatbestand des § 35 BauGB mehr entsprechenden, in die Wohnbauflächendarstellungen einbezogen werden. Darüber hinaus ist die Rücknahme einer nicht mehr geplanten Erweiterung der Kleingartenanlage Gartenstadt vorgesehen.
 

Planinhalt ist im Wesentlichen
  • Darstellung von Wohnbauflächen
  • Darstellung von privater Grünfläche
  • Darstellung von Waldflächen

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Auslegungszeitraum

06. Januar 2025 - 06. Februar 2025

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