Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 10.08.2023 über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen beraten und beschlossen.
Ebenso hat der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede den Entwurf zur 93. Änderung des Flächennutzungsplans inklusive Aufhebungssatzung zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 26.07.2023 sowie die Begründung hierzu beschlossen.
Die öffentliche Auslegung der vorstehend genannten Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB hat vom 04.09.2023 bis zum 04.10.2023 einschließlich stattgefunden.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung wurden Belange identifiziert, die zu einer Anpassung des Entwurfs führen. Dabei handelt es sich um die nachträgliche Berücksichtigung von Vorsorgeabständen um eine zulässige Wohnnutzung im Außenbereich nördlich der bisherigen Konzentrationszone Nr. 3 „Meschede Nord - westlich B55“.
Ergänzend wurde gegenüber dem Entwurf eine differenzierte Betrachtung von Laub- und Mischwaldbeständen auf Grundlage zusätzlicher kartografischer Informationen vorgenommen. Diese Erkenntnisse hatten im Ergebnis Auswirkungen auf die geplante Konzentrationszone Nr. 2 „Freienohl West – südliche Rümmecke“.
Aufgrund der Anpassung der Planung wurde der geänderte Entwurf der 93. Flächennutzungsplanänderung gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung vom 12.10.2023 erneut im Internet veröffentlicht. Aufgrund eines Verfahrensfehlers (Ausfall der Internetseite) musste dieser Beteiligungsschritt in der Zeit vom 08.11.2023 bis 21.11.2023 wiederholt werden.