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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

93. Flächennutzungsplanänderung

Sachlicher Teilplan Windenergie sowie
Aufhebung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans (Konzentrationszone Einhaus)

  • Meschede

  • Stand: Dezember 2023

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 10.08.2023 über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen beraten und beschlossen.

Ebenso hat der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede den Entwurf zur 93. Änderung des Flächennutzungsplans inklusive Aufhebungssatzung zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 26.07.2023 sowie die Begründung hierzu beschlossen.

Die öffentliche Auslegung der vorstehend genannten Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB hat vom 04.09.2023 bis zum 04.10.2023 einschließlich stattgefunden.

Im Zuge der öffentlichen Auslegung wurden Belange identifiziert, die zu einer Anpassung des Entwurfs führen. Dabei handelt es sich um die nachträgliche Berücksichtigung von Vorsorgeabständen um eine zulässige Wohnnutzung im Außenbereich nördlich der bisherigen Konzentrationszone Nr. 3 „Meschede Nord - westlich B55“.

Ergänzend wurde gegenüber dem Entwurf eine differenzierte Betrachtung von Laub- und Mischwaldbeständen auf Grundlage zusätzlicher kartografischer Informationen vorgenommen. Diese Erkenntnisse hatten im Ergebnis Auswirkungen auf die geplante Konzentrationszone Nr. 2 „Freienohl West – südliche Rümmecke“.

Aufgrund der Anpassung der Planung wurde der geänderte Entwurf der 93. Flächennutzungsplanänderung gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung vom 12.10.2023 erneut im Internet veröffentlicht. Aufgrund eines Verfahrensfehlers (Ausfall der Internetseite) musste dieser Beteiligungsschritt in der Zeit vom 08.11.2023 bis 21.11.2023 wiederholt werden.

Neuausrichtung der Zielsetzung der 93. FNP-Änderung

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 jedoch beschlosen, die bisherige Zielsetzung der 93. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans, die Steuerung der Windenergie nach § 35 Abs. 3 BauGB durch Ausweisung von sog. Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung an anderer Stelle, die der Windenergie substanziell Raum verschaffen muss, aufzugeben. Damit entfällt die Erforderlichkeit nach § 245e BauGB, dass die 93. Änderung bis zum 01.02.2024 in Kraft getreten sein muss.

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede geht davon aus, dass die Steuerung der Windenergie im Stadtgebiet Meschede durch Ausweisung von Windenergiebereichen (WEB) im Regionalplan für den HSK/ Kreis Soest erfolgt und durchgesetzt wird. Das gilt auch in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der 19. Regionalplanänderung.

 

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede beschließt als neue Zielsetzung der 93. Änderung des Flächennutzungsplans die Darstellung von Sonderbauflächen für die Windenergie ohne Ausschlusswirkung, in denen gem. Ziel 10.2-13 LEP Entwurf der Zubau von Windenergieanlagen über die Windenergiebereiche des Regionalplans hinaus ebenfalls erfolgen kann.

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede beauftragt die Verwaltung, anhand des vorliegenden Standortkonzeptes Windenergie geeignete Flächen auszuwählen und diese dem Rat im 1. Halbjahr 2024 zur Abstimmung vorzulegen. Auf dieser Grundlage soll dann anschließend eine erneute öffentliche Auslegung der 93. FNP-Änderung durchgeführt werden.

Übersicht über den Stand des Verfahrens

Aufstellungsbeschluss

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

(Amtsblatt Nr. 14/2021)

Beschluss über den Vorentwurf des Standortkonzeptes und über die Fortführung des Verfahrens

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Bürgerinformationsveranstaltung in der Stadthalle

Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Öffentliche Auslegung

Erneute öffentliche Auslegung

Neuausrichtung der Zielsetzung

Ansprechperson