Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen beraten und beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 175 „Holzhof Klute“ in der Fassung vom 19.11.2020, zuletzt geändert am 23.05.2024, sowie die Begründung hierzu beschlossen.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB einzuholen.
Zielsetzung
Durch die Bauleitpläne soll der Bestand des Sägewerks Holzhof Klute gesichert und eine weitere Entwicklung durch zusätzliche Lagerflächen zwischen der alten Bahntrasse und dem SauerlandRadring ermöglicht werden.
Planinhalt im Wesentlichen
Planinhalt ist im Wesentlichen die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Holzverarbeitender Betrieb“.