Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 12.10.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 182 „Feuerwehrgerätehaus Berge-Visbeck“ gefasst. Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Begründung wurde zugestimmt.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, das Bauleitplanverfahren gem. Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.
Zielsetzung der Planung:
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 182 „Feuerwehrgerätehaus Berge-Visbeck“ hat zum Ziel, den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu ermöglichen. Zu diesem Zweck muss im Parallelverfahren auch der Flächennutzungsplan in seiner 109. Änderung überarbeitet werden.
Planinhalt im Wesentlichen:
- Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr
- Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung über die Höhe baulicher Anlagen (OK) als Höchstmaß mit 286,00 m ü. NHN und einem Vollgeschoss
- Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“
- Festsetzung einer Stellplatzfläche mit ihren Einfahrten
- Festsetzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft