Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 den Aufstellungsbe-schluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 105 „Dauerkleingartenanlage Lanfertsweg“ gefasst. Der Begründung wurde zugestimmt.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
Zielsetzung der Planung:
Das Flurstück 292 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 105 „Dauerkleingartenanlage Lanferts-weg“ und ist in diesem als Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ festgesetzt. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1988 wurde in diesem Bereich jedoch bis heute nicht umgesetzt. Stattdessen wird das Flurstück als privater Garten des benachbarten Wohngebäudes (Fichtenweg 14) genutzt und befindet sich auch in deren Eigentum. Eine Umwandlung in eine Dauerkleingartenanlage erscheint unter heutigen Aspekten nicht mehr notwendig. Der Bebauungsplan wird daher in diesem Teilbereich aufgehoben.
Planinhalt im Wesentlichen:
- Aufhebungsfläche