Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gartenstadt-Nord, 1. Abschnitt“ gefasst. Der Begründung wurde zugestimmt.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
Zielsetzung der Planung:
Ziel der Bebauungsplanänderung ist zum einen den Neubau eines Wohnhauses zu ermöglichen und zum anderen die tatsächliche Nutzung im Plangebiet festzusetzen.
Planinhalt im Wesentlichen:
- Festsetzung eines Reinen Wohngebietes
- Festsetzungen zum Maß der Nutzung
- Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche
- Festsetzung einer privaten Grünfläche