Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 "Bergheim-Schneckenacker" sowie den zugehörigen Entwurf in der Fassung vom 22.08.2024 beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung i.V.m. dem vereinfachten Ver-fahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und die öffentliche Auslegung gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen so-wie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB einzuholen.
Zielsetzung der Planung und Planinhalte
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 "Bergheim-Schneckenacker" sollen die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines kleinen Wohngebietes mit insgesamt vier Baugrundstücken auf einer westlich der Wennemer Grundschule gelegenen und ca. 3.850 m² großen Wiesenfläche geschaffen werden. Die Urfassung des Bebauungsplanes Nr. 47 mit Rechtskraft vom 14.04.1993 schafft bereits Baurecht für diese Fläche und weist ein "Allgemeines Wohngebiet" aus. Die damalige Konzeption ist jedoch insbesondere aufgrund des hohen Erschließungsaufwandes durch eine im Bebauungsplan vorgesehene Erschließungsstraße nicht realisierbar. Durch die in der neuen Konzeption der beiden Flächeneigentümerinnen geplante Erschließung eines rückwärtig gelegenen Grundstückes über ein bereits bebautes Grundstück kann auf eine Erschließungsstraße gänzlich verzichtet werden. Gleichzeitig sollen die z.T. als „überholt“ geltenden Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie die Gestaltungsvorgaben überarbeitet werden. Im Bereich der Grundschule soll die
Abgrenzung der "Fläche für den Gemeinbedarf" zudem i.S. einer Berichtigung an die tatsächlich vorhandene Grundstückssituation angepasst werden.