Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 "Schadesche Wiese" sowie den zugehörigen Vorentwurf in der Fassung vom 07.11.2024 inklusive der Begründung beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung i.V.m. dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, eine freiwillige frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Zielsetzung der Planung:
Die Flächen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Schadesche Wiese“ werden bisher als öffentliche Grünfläche und öffentlicher Fußweg (Änderungsbereich 1 – südlich des Stadtarchives) sowie als LKW Stellplatzfläche (Änderungsbereich 2 – südöstlich der Graf-von-Spee-Straße) genutzt. Mit der Bebauungsplanänderung soll für beide Bereiche Planungsrecht geschaffen werden, um im Innenbereich zwei neue Baugrundstücke entwickeln zu können.
Planinhalt im Wesentlichen:
- Änderungsbereich 1 – südlich des Stadtarchives
- Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA)
- Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung über I Vollgeschoss und die Grundflächenzahl 0,4
- Festsetzung einer offenen Bauweise mit ausschließlicher Zulässigkeit von Einzelhäusern
- Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „öffentlicher Fußweg“
- Änderungsbereich 2 – südöstlich der Graf-von-Spee-Straße
- Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA)
- Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung über II Vollgeschosse, die Grundflächenzahl 0,4 und die Geschossflächenzahl von 0,8
- Festsetzung einer offenen Bauweise mit ausschließlicher Zulässigkeit von Einzelhäusern