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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Außenbereichs- und Gestaltungssatzung

Rümmecketal

  • Ortsteil Freienohl

  • Stand: Januar 2025

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 den Aufstellungsbeschluss für die Außenbereichssatzung und die selbstständige Gestaltungssatzung „Rümmecketal“ gem. § 35 Abs. 6 BauGB gefasst.

Der Bürgermeister wurde beauftragt, das jeweilige Satzungsverfahren einzuleiten und gemäß den Verfahrensregeln des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durchzuführen.
 

Zielsetzung der Satzungen:

Anlass für die städtebauliche Weiterentwicklung im Weiler Rümmecketal ist heimatverbundenen Familienangehörigen die Möglichkeit zu schaffen, die bestehenden Gebäude einer Nachnutzung zu unterziehen, wobei auch Um- und Anbauten für Wohnen ermöglicht werden sollen.

Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil mit ausreichendem städtebaulichen Gewicht liegt nicht vor, weshalb eine Innenbereichssatzung i. S. v. § 34 Abs. 4 BauGB nicht in Betracht kommt. Denkbar ist daher nur eine Außenbereichssatzung i. S. v. § 35 Abs. 6 BauGB.

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Auslegungszeitraum

06. Januar 2025 - 06. Februar 2025

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