Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 den Aufstellungsbeschluss für die Außenbereichssatzung und die selbstständige Gestaltungssatzung „Rümmecketal“ gem. § 35 Abs. 6 BauGB gefasst.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, das jeweilige Satzungsverfahren einzuleiten und gemäß den Verfahrensregeln des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durchzuführen.
Zielsetzung der Satzungen:
Anlass für die städtebauliche Weiterentwicklung im Weiler Rümmecketal ist heimatverbundenen Familienangehörigen die Möglichkeit zu schaffen, die bestehenden Gebäude einer Nachnutzung zu unterziehen, wobei auch Um- und Anbauten für Wohnen ermöglicht werden sollen.
Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil mit ausreichendem städtebaulichen Gewicht liegt nicht vor, weshalb eine Innenbereichssatzung i. S. v. § 34 Abs. 4 BauGB nicht in Betracht kommt. Denkbar ist daher nur eine Außenbereichssatzung i. S. v. § 35 Abs. 6 BauGB.