der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 den Grundsatzbeschluss über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89 "Ober den Eschen" im Ortsteil Eversberg gefasst.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89 "Ober den Eschen" soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung i.V.m. dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss wird für die Sitzung des Rates der Kreis- und Hochschulstadt Meschede am 20.03.2025 angestrebt. Aufgrund der Vielzahl an Anwohnern sowie betroffenen Ver- und Entsorgungsträgern wird im Vorfeld eine informelle Bürger- und Behördenbeteiligung durchgeführt. So können grundlegende Anregungen bereits frühzeitig berücksichtigt werden und in die zu erarbeitenden Entwurfsunterlagen einfließen.
Zielsetzung der Planung und Planinhalte
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89 "Ober den Eschen" sollen im Teilbereich 1 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nachnutzung der ehemaligen Spielplatzfläche geschaffen werden. Zielsetzung ist die Umwandlung der bislang festgesetzten "Öffentlichen Grünfläche (Spielplatz)" in Wohnbauland. Zur Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung des neuen Bauplatzes soll die bislang auf den städtischen Parzellen Nr. 979 tlw. und Nr. 914 tlw. festgesetzte "Öffentliche Wegefläche" in eine "Öffentliche Straßenverkehrsfläche (Wohnweg)" geändert werden. Die nord- und südwestlich angrenzenden und bereits bebauten Grundstücke werden in den Teilbereich 1 mit einbezogen, um den in diesem Bereich verlaufenden Mischwasserkanal des Ruhrverbandes mit einem entsprechenden "Geh-, Fahr- und Leitungsrecht" zu sichern.
Im Teilbereich 2 soll zum einen die ehemalige Spielplatzfläche „Alte Landstraße“ als "nicht überbaubare Grundstücksfläche" innerhalb des "Allgemeinen Wohngebietes" festgesetzt werden. Die Ausweisung als Bauland ist in diesem Fall nicht möglich, da das Grundstück verkehrlich nicht erschlossen werden kann. Die geplante Festsetzung ermöglicht einen Verkauf der städtischen Parzelle und eine Nachnutzung als Gartenfläche für den oder die künftigen Eigentümer (bspw. Anwohner). In den Teilbereich 2 sollen darüber hinaus weitere Flächen einbezogen werden, um eine im Bebauungsplan festgesetzte, jedoch nicht realisierte und auch nicht mehr benötigte Fußwegeverbindung ebenfalls in "nicht überbaubare Grundstücksflächen" zu ändern und in diesem Bereich verlaufende Kanäle und Leitungen mit entsprechenden "Geh-, Fahr- und Leitungsrechten" zu sichern. Der im westlichen Teil des Änderungsbereiches 2 gelegene und von der „Alten Landstraße“ abzweigende Abschnitt der festgesetzten Wegefläche soll zudem - der derzeitigen Nutzung entsprechend - als Wohnweg festgesetzt werden.
Der Teilbereich 3 umfasst zwei Bauplätze zwischen der „August-Engel-Straße“ und der Straße „Ober den Eschen“. In diesem Bereich setzt die Urfassung des Bebauungsplanes Nr. 89 einen öffentlichen Fußweg fest, der jedoch entgegen der Konzeption des Bebauungsplanes ca. 14 m weiter westlich und somit innerhalb einer als "überbaubar" festgesetzten Fläche des "Allgemeinen Wohngebietes" angelegt wurde. In diesem Bereich sollen die Festsetzungen im Zuge der 3. Änderung folglich i.S. einer Berichtigung an den tatsächlich vorhandenen Bestand angepasst werden.
In allen drei Teilbereichen werden zudem die Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung geringfügig angepasst sowie die Baugestalterischen Vorschriften überarbeitet.