Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 79a „Bettenhelle“ hat vom 13.06.2023 bis zum 12.07.2023 öffentlich ausgelegen. Aufgrund der Erkenntnisse aus der öffentlichen Auslegung muss der Entwurf in Teilbereichen angepasst werden. Aus diesem Grund wird der überarbeitete Planentwurf in der Fassung vom 04.05.2023, zuletzt geändert am 16.11.2023, sowie die Begründung hierzu gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
Zielsetzung der Planung
Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, ein zeitgemäßes Wohngebiet entwickeln zu können. Zu diesem Zweck werden die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung angepasst und die Baufenster vergrößert.
Planinhalt im Wesentlichen
- Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes
- Festsetzung einer öffentlichen Straßenverkehrsfläche
- Baugestalterische Vorschriften