Rechte und Pflichten Denkmaleigentümer
Eine Erlaubnispflicht besteht:
- für die Beseitigung, die Veränderung, die Nutzungsänderung und das Verbringen an einen anderen Ort
- für Maßnahmen in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern
- für die Beseitigung oder die Veränderung beweglicher Denkmäler.
Kleinere Instandsetzungsarbeiten können ggf. erlaubnisfrei sein. Die Untere Denkmalbehörde entscheidet welche Maßnahmen darunterfallen. Eine Anfrage ist daher vor Maßnahmenbeginn zwingend notwendig.
Die Veräußerung eines Denkmals ist der Unteren Denkmalbehörde anzuzeigen.