Meschede. Das Thema Windkraft bewegt seit Jahren die Bürgerinnen und Bürger in Meschede - insbesondere mit seinen Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Mit einem ganz anderen Aspekt haben sich die Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses sowie des Stadtrates beschäftigt - nämlich mit den Erträgen, die aus der Windkraft in die Kommunen fließen können. Im Zentrum dabei: Das Bürger-Energie-Gesetz NRW (BürgEnG). Ziel des Gesetzes ist eine Akzeptanzsteigerung in der Bevölkerung für den Zubau von neuen Windenergieanlagen. Künftig sollen im Stadtgebiet Orte, die von den Auswirkungen der Windkraft betroffen sind, auch besonders an der Wertschöpfung beteiligt werden.
Das haben die Ausschuss- und Ratsmitglieder beschlossen. Hintergrund: Das BürgEnG verpflichtet Betreiber von Windrädern unter anderem, beteiligungsberechtigte Bürger und Kommunen an den Erträgen aus dem erzeugten Strom zu beteiligen. Das sind Kommunen, die sich im Umkreis von 2,5 Kilometern um das Windrad befinden - im Fall von mehreren Kommunen je nach Flächenanteil.
Dazu hatte Stadtkämmerer Jürgen Bartholme eine kommunale Beteiligungsstrategie erarbeitet. Ein Punkt darin: Zahlungen aus dem BürgEnG an die Stadt Meschede sollen nach einer eventuellen Vorababschöpfung für einen zu gründenden Fonds für besondere individuelle und ortsgebundene Zwecke dann zu 60 Prozent direkt den betroffenen Orten zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung soll die besonderen örtlichen Belange berücksichtigen. Die restlichen 40 Prozent dieser Mittel sollen – immer nach Entscheidung des Stadtrates – für ausgewählte Projekte verwendet werden. Jürgen Bartholme: „Auf diese Weise wird besonders den Interessen der betroffenen Ortslagen Rechnung getragen, aber auch Perspektiven für die Gesamtstadt werden eröffnet.“
Um welche Summen es insgesamt gehen wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Zum einen muss abgewartet werden, an welchen Standorten und in welcher Anzahl im Stadtgebiet tatsächlich Windräder errichtet werden. Und zum anderen ist offen, welche „Erträge“ im Einzelnen fließen werden.
Doch auch noch in anderer Weise kann die Kreis- und Hochschulstadt Meschede an der Wertschöpfung durch Windenergie im Hochsauerlandkreis teilhaben: So beteiligt sich die Stadt Meschede gemeinsam mit dem Hochsauerlandkreis und bislang sechs weiteren HSK-Kommunen an der Gesellschaft „Erneuerbare Energien Hochsauerland GmbH“ (EEH), die gemeinsam mit einem Partner aus der Energiewirtschaft Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien – neben der Windkraft auch im Bereich Freiflächen-Photovoltaik - umsetzen möchten.
Die kommunale Beteiligungsstrategie von Stadtkämmerer Bartholme sieht vor, dass Erträge aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien – mit Ausnahme der Zahlungen aus dem BürgEnG – zunächst in den städtischen Haushalt fließen werden. Ob, und wenn ja in welcher Höhe, diese Mittel im Nachgang für besondere Projekte verwendet werden, unterliegt dann der Entscheidungshoheit des Stadtrates.
Zudem haben die Mitglieder des Stadtrates – wie bei Vertragsangelegenheiten üblich in nicht-öffentlicher Sitzung – eine Muster-Beteiligungsvereinbarung nach dem Bürgerenergiegesetz NRW beschlossen. Sie wird in Gesprächen mit Vorhabenträgern als einheitliche Verhandlungsgrundlage dienen.
Parallel dazu erteilte der Stadtrat der Verwaltung den Auftrag, die aktuell gefassten Grundsatzbeschlüsse zu einer kommunalen Beteiligungsstrategie weiter auszuarbeiten und insbesondere die Details mit „Leben zu füllen“. Nach spätestens zwei Jahren sollen dann die Ergebnisse der Beteiligungsstrategie ausgewertet und den politischen Gremien vorgelegt werden.