Energetische Sanierungsmaßnahmen
Drei energetische Sanierungsmaßnahmen an den städtischen Schulen wurden bislang im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 2) umgesetzt und abgeschlossen
Zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen und berufsbildender Schulen unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Hierzu stellt der Bund dem Land NRW einen Betrag in Höhe von 1.120.602.000 Euro nach Maßgabe des Kapitels 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen zur Verfügung.
Die Investitionsmaßnahmen werden mit bis zu 90 Prozent gefördert. Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede erhält aus diesem Förderprogramm einen Betrag in Höhe von 717.796,- € zugewiesen.