Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigung
Eine amtliche Beglaubigung von Urkunden kann im Bürgerbüro vorgenommen werden, wenn
- das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
- die Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird,
außer es bestehen Beglaubigungsverbote (siehe „Öffentliche Beglaubigung“)
Nichtbehördliche und ausländische Urkunden für private Zwecke können von Notaren beglaubigt werden.
- Öffentliche Beglaubigungen (eine amtliche Beglaubigung durch das Bürgerbüro ist hier nicht möglich)