Führungszeugnis
Allgemeine Informationen
Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass jemand nicht vorbestraft ist. Die Auskunft aus diesem Zentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt.
Das Führungszeugnis stellt ausschließlich das Bundesamt für Justiz in Bonn aus. Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes gestellt werden. Ihren Antrag leiten wir an das Bundesamt für Justiz in Bonn zur Prüfung und Erledigung weiter.
Haben Sie keinen Wohnsitz im Bundesgebiet, ist der Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz zu stellen.
Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, wird ein Europäisches Führungszeugnis erteilt. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters ihres Herkunftslandes.
Weitere Informationen zum Führungszeugnis sowie zum erweiterten oder Europäischen Führungszeugnis erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz.