Herzlich willkommen in der
K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Fundbüro

Sie haben etwas verloren?

Fundsachen gehen u.a. über die Polizei dem Fundbüro zu. Sie werden in einer Datei erfasst, über die Sie gefundene und abgegebene Fundgegenstände einsehen können.

Hierzu können Sie sich auch mit dem Bürgerbüroteam unter Tel. 0291/205-185 in Verbindung setzen.

 

Bei Verlust von Gegenständen in öffentlichen Verkehrsmitteln, wenden Sie sich bitte an das Unternehmen, das das Verkehrsmittel betreibt.

Bitte bedenken Sie, dass es in der Regel 3 bis 5 Werktage, mitunter auch mehrere Wochen dauern kann, bis eine Fundsache im Fundbüro der Stadt Meschede abgegeben wird.

 

Ergibt sich aus der gefundenen Sache ein Hinweis auf einen möglichen Eigentümer (z.B. durch Personalpapiere), so werden Sie schriftlich benachrichtigt.

 

Sie haben etwas gefunden?

Wer eine verlorene Sache an sich nimmt, muss diese bei einem Wert über 10,00 € unverzüglich dem Fundbüro anzeigen.

Bei der Abgabe können Sie entscheiden, ob Sie Finderlohn vom Eigentümer oder der Eigentümerin wünschen. Die Höhe des Finderlohns hängt vom Wert der gefundenen Sache ab. Sie können auch angeben, ob Sie die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten zurückerhalten möchten, falls bis dahin die Eigentümerin/der Eigentümer der Fundsache nicht festgestellt werden konnte (Findereigentum).

Finder, die Anspruch auf Eigentumserwerb gestellt haben, werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten unter Fristsetzung von vier Wochen schriftlich aufgefordert, die Fundsache abzuholen. Für die Aufbewahrung wird nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Wo wird eine Fundsache aufbewahrt?

Das Fundbüro des Bürgerbüros Meschede dient als Sammelstelle für alle im Stadtgebiet aufgefundenen Gegenstände. Fundsachen können bei glaubhafter Schilderung der Besitzansprüche dem Eigentümer wieder ausgehändigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum des Auffindens der Fundsache.

Fundgegenstände von „auswärtigen“ Verlierern werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt.

Fundsachen von Ausländern ohne festen Wohnsitz in Deutschland werden an die entsprechenden Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) weitergeleitet.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr bei Aushändigung an den Verlierer oder an den Finder richtet sich nach dem Schätzwert der Fundsache:

keine Gebühr bei einem Wert bis 25,00 €
5,00 € bei einem Wert von 26,00 € bis 150,00 €
10,00 € bei einem Wert von 151,00 € bis 500,00 €
15,00 € bei einem Wert von über 500,00 €
15,00 € je weitere angefangene 500,00 €

Rechtsgrundlagen

  • § 973 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 16 (1) Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW),

  • § 1 (1) Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGeb)