Herzlich willkommen in der
K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Reisevollmacht 

(Einverständniserklärung) für Minderjährige

Wenn Minderjährige mit nur einem Elternteil, den Großeltern oder Freunden oder auch mit einer Organisation z. B. Sportverein etc. ins Ausland verreisen möchten, dann ist in einigen Ländern das Mitführen einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten empfehlenswert bzw. teilweise sogar verpflichtend vorgeschrieben. Ohne eine solche Einverständniserklärung kann es in manchen Ländern an der Grenze zu Problemen bei der Ein-/Ausreise kommen, da einige Länder Minderjährige ohne eine Einverständniserklärung nicht ein-/ausreisen lassen.

Die Einverständniserklärung erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.

Eine Einverständniserklärung wird evtl. auch von Fluggesellschaften gefordert. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Fluggesellschaft.

Welche Länder die Einverständniserklärung verpflichtend fordern, kann auf der Seite des Auswärtigen Amtes nachgelesen werden.

Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes unter Einreisebestimmungen.

Für verbindliche Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen im Zielland wenden Sie sich bitte an die zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland.

Informationen zum Reisen mit Kindern über deutsche Grenzen erteilt die Bundespolizei.

Die Frage, ob die Unterschriften einer Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten und ob eine Beglaubigung in Deutschland (durch Notar, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab.

Eine erforderliche Unterschriftsbeglaubigung kann im Bürgerbüro der Kreis- und Hochschulstadt Meschede vorgenommen werden. 
Für Unterschriftsbeglaubigungen ist eine persönliche Vorsprache der Erziehungsberechtigten unter Mitbringung ihrer Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich. Die Reisevollmacht wird vor dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin des Bürgerbüros unterschrieben. Eine Unterschrift, die bereits vorab geleistet wurde, kann nicht mehr beglaubigt werden.

Gebühren

Beglaubigung einer Unterschrift 2,50 €

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