Sondernutzungserlaubnis
Eine Sondernutzungserlaubnis wird regelmäßig dann benötigt, wenn die öffentliche Verkehrsfläche über den sogenannten Gemeingebrauch hinaus genutzt werden soll.
Eine Sondernutzung liegt zum Beispiel vor:
- bei gewerblich aufgestellten Tischen und Stühlen zur Außenbewirtung
- bei Informationsständen zu diversen Zwecken
- bei Passantenstoppern bzw. Werbeschildern
- bei Warenauslagen vor dem Ladenlokal
- bei mobilen Verkaufsständen und Verkaufswagen
Die Gebühren variieren je nach Nutzfläche. Sie können diese auch der Sondernutzungssatzung der Kreis-und Hochschulstadt Meschede entnehmen. Diese finden Sie unter dem Reiter Politik-> Satzungen und Ortsrecht.
Den Antrag können Sie zu den Öffnungszeiten persönlich einreichen oder per E-Mail bzw. postalisch zusenden.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, da das geplante Vorhaben in der Regel bei einer gemeinsamen Ortsbegehung erörtert werden muss.