Elternbeiträge und Regularien
Der Elternbeitrag staffelt sich nach dem Einkommen.
Besuchen mehr als 1 Kind einer Familie gleichzeitig Offene Ganztagsschulen der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, wird nur für das erste Kind der Elternbeitrag erhoben. Besuchen weitere Kinder einer Familie eine Tageseinrichtung für Kinder in der Stadt Meschede, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind für die Eltern oder die Personen, die nach § 3 an die Stelle der Eltern treten. Bei unterschiedlich hohen Beiträgen muss nur der im Vergleich höchste Beitrag gezahlt werden. Die eventuell entfallenen Beiträge für die Offene Ganztagsgrundschule erstattet der Hochsauerlandkreis als Träger der Jugendhilfe dem Schulträger. Bei Aufnahme und danach auf Verlangen haben die Eltern der Stadt Meschede schriftlich anzugeben und nachzuweisen, welche Einkommensgruppe ihren Elternbeiträgen zugrunde zu legen ist. Ohne Angaben zur Einkommenshöhe oder ohne die geforderten Nachweise ist der höchste Elternbeitrag zu leisten. Zahlungspflichtige müssen Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Einstufung in eine andere Einkommensgruppe führen können, unverzüglich bekannt geben. Der Elternbeitrag wird ab dem Kalendermonat nach Eintritt der Änderung neu festgesetzt.