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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Flächennutzungsplan

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede

Ein Flächennutzungsplan dient dazu einer grafischen Plandarstellung, in dem gem. § 5 BauGB für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt wird.

Der Flächennutzungsplan wird von den Gemeinden erstellt und gibt in groben Zügen Auskunft über Bauflächen und Baugebiete sowie Verkehrsflächen und Grünanlagen.

Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber den Bürgern keine unmittelbare rechtliche Wirkungen. Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes kann man daher nicht herleiten.

In § 5 Absatz 2 BauGB werden unter anderem folgende Beispiele genannt, die im Flächennutzungsplan dargestellt werden können:

  • die Ausstattung des Gemeindegebiets, insbesondere solche Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs
  • Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge
  • Flächen für Versorgungsanlagen sowie für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung
  • Grünflächen, wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe
  • Flächen für die Landwirtschaft und Wald

Damit ist der Flächennutzungsplan die Grundlage, auf der die Bebauungspläne entstehen.

(Quelle: www.juraforum.de)

Rechtskräftiger Flächennutzungsplan

von 1975 i.d.F. der Änderung vom 12. Juli 1985 (Bekanntmachung). Die rechtskräftigen Änderungen sind hier als Umring dargestellt.

Rechtskräftige Änderungen des Flächennutzungsplanes

Flächennutzungsplan - Änderungen

3 - 30

Flächennutzungsplan - Änderungen

31 - 55

Flächennutzungsplan - Änderungen

56 - 80

Flächennutzungsplan - Änderungen

81 - 105

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