Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 23. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Kreis- und Hochschulstadt Meschede gefasst. Den Begründungen wurde jeweils zugestimmt.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, das Bauleitplanverfahren gem. Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 115 „Gewerbegebiet Bockum“ durchzuführen.
Zielsetzung der Bauleitplanung
Vorrangiges Ziel ist die Schaffung von Planungsrecht für die Ausweisung einer neuen gewerblichen Baufläche zwischen dem Ortsausgang Freienohl und der Wohnbebauung Bockum. Das Gewerbegebiet soll sich zwischen dem Bahndamm und der L 743 erstrecken und durch einen Kreisverkehr in Höhe der Einmündung Plastenberg an die L 743 abgebunden werden. Das Gewerbegebiet soll zudem das vorhandene Umspannwerk aufnehmen und Erweiterungsmöglichkeiten aufzeigen.
Planinhalt im Wesentlichen
Darstellung einer gewerblichen Baufläche sowie einer Fläche für Eisenbahnanlagen.