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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Bebauungsplan Nr. 115

Gewerbegebiet Bockum

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 115 „Gewerbegebiet Bockum“ gefasst. Der Begründung wurde zugestimmt. Das Verfahren wird im Parallelverfahren mit der 97. FNP-Änderung durchgeführt.

Der Bürgermeister wurde beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.

Zielsetzung

Vorrangiges Ziel des Bebauungsplanes Nr. 115 „Gewerbegebiet Bockum“ ist die Schaffung von Planungsrecht für die Ausweisung einer neuen gewerblichen Baufläche zwischen dem Ortsausgang Freienohl und der Wohnbebauung Bockum. Das Gewerbegebiet soll sich zwischen dem Bahndamm und der L 743 erstrecken und durch einen Kreisverkehr in Höhe der Einmündung Plastenberg an die L 743 abgebunden werden. Das Gewerbegebiet soll zudem das vorhandene Umspannwerk aufnehmen und Erweiterungsmöglichkeiten aufzeigen.

Planinhalt im Wesentlichen

Darstellung eines Gewerbegebietes bzw. eines Industriegebietes sowie einer Fläche für Versorgungsanlagen (Umspannwerk) und Entsorgungsanlagen (Abwasserbauwerk). Des Weiteren sind Erschließungsanlagen in Form eines Kreisverkehrs mit der L 743 sowie einer inneren Erschließung vorgesehen. Ferner enthält der Bebauungsplan Vorgaben zur Eingrünung des Plangebietes, zu Gewässerstrukturen und vorhandenen Hochspannungs- und Gashochdruckleitungen.

Übersicht über den Stand des Verfahrens

24.03.2021

Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Verfahrens

23.04.2021

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung

28.04.2021- 27.05.2021

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Ansprechperson