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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Denkmalbereich Historischer Ortskern Eversberg

Der Denkmalbereich ist eine eigenständige Denkmalkategorie. Unter Schutz gestellt werden hier nicht einzelne Objekte, sondern ganze Stadt- oder Ortsteile, Straßenzüge oder bauliche Ensambles. Durch die Ausweisung eines Denkmalbereiches sollen z.B. ein Siedlungsgrundriss, eine Ortssilhouette, das Erscheinungsbild von Orten, Straßenzügen und Plätzen oder eine Gebäudegruppe geschützt werden. Die einzelnen Gebäude müssen dabei nicht als Baudenkmal eingetragen worden sein. Auf der Grundlage einer Analyse des Stadt- oder Ortsbildes und der Herausarbeitung der typischen Gestaltungsmerkmale wird eine Denkmalbereichssatzung erlassen.

Im Stadtgebiet Meschede gibt es eine Denkmalbereichssatzung für den Historischen Ortskern Eversberg. Neben der Denkmalbereichssatzung wurden für diesen Bereich eine Gestaltungssatzung und eine Erhaltungssatzung erlassen, um die Qualitäten des Ortskerns, z.B. hinsichtlich Baukörper- und Dachgestaltung oder der Material- oder Farbwahl in eine geordnete und für den Historischen Ortskern Eversberg typische Richtung und Entwicklung zu bringen.

Der Historische Ortskern Eversberg ist Mitglied in der landesweit tätigen Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne. In der Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne in NRW haben sich insgesamt  59 Gemeinden zusammengeschlossen. Neben einem intensiven Erfahrungsaustausch über die Erhaltung und Erneuerung der kulturgeschichtlich bedeutsamen Siedlungselemente, ist es Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft die Orte gemeinsam überregional zu präsentieren. Neben zahlreichen Broschüren gibt es eine Internetpräsentation unter Historische Stadt- und Ortskerne in NRW.

Zur Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzung „Historischer Ortskern Eversberg“ wurde eine Broschüre erstellt. Diese und die einzelnen Satzungstexte stehen Ihnen nachfolgend als PDF-Dateien zur Verfügung.

Broschüren & Satzungen

Impressionen HO Eversberg

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