Steuern & Gebühren
Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist, wie auch alle anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen, mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Selbstverwaltung ausgestattet. Zum Kernbereich dieses Rechtes gehört insbesondere die kommunale Finanzhoheit, wonach die Kreis- und Hochschulstadt Meschede selbständig kommunale Abgaben erheben, verwalten und vereinnahmen kann.
Zu den kommunalen Abgaben gehören die Steuern wie Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer und die Gebühren für die städtischen Leistungen wie Abfall-, Straßenreinigungs-, Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühren sowie Beiträge und kommunale Abgaben eigener Art.
Rechtsgrundlage für diese Abgaben ist das Gesetz über kommunale Abgaben für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sowie die örtlichen Satzungen. Bezüglich des Verfahrens verweist das KAG NRW auf die Abgabenordnung.
Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, dürfen kommunale Abgaben nur auf Grund einer Satzung erhoben werden. Die Veranlagung zur Grund- und Gewerbesteuer erfolgt nach den Bestimmungen des Grundsteuer- bzw. des Gewerbesteuergesetzes, die Veranlagung zur Hunde- und Vergnügungssteuer sowie der Gebühren erfolgt auf der Grundlage der dafür durch den Rat erlassenen Satzungen.