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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

95. Flächennutzungsplanänderung

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen beraten und beschlossen und die Entwürfe der 95. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55a „Gewerbegebiet Enste II“ in der Fassung vom 10.03.2022, zuletzt geändert am 15.01.2024 (FNP) bzw. in der Fassung vom 10.03.2022, zuletzt geändert am 15.02.2024 (B-Plan), beschlossen. Die Begründungen hierzu wurden ebenfalls beschlossen.

Der Bürgermeister wurde beauftragt, die öffentliche Auslegung der vorstehend genannten Bauleitplanungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB einzuholen.

Das Bauleitplanverfahren für beide Planungen wird gem. § 233 Abs. 1 BauGB nach den geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen, die zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses einschlägig waren.

Zielsetzung der 95. FNP-Änderung

Im Rahmen des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 2 BauGB liefert die Flächennutzungsplanänderung die erforderliche planerische Grundlage zur Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 55a in westliche Richtung. Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung werden somit die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Gewerbegebietes Enste im Bereich südlich der A46 geschaffen. Der geänderte Flächennutzungsplan enthält gegenüber der aktuellen Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft im Wesentlichen die Darstellung eines Industriegebietes (GI). Im Übrigen wird das GI nach Süden und nach Westen über die Darstellung von Grünflächen zum umliegenden Freiraum abgegrenzt.

Planinhalt der 95. FNP-Änderung ist im Wesentlichen

  • Darstellung einer Fläche für die Industrie
  • Darstellung einer Grünfläche

Ansprechperson