Seit Montag, 6. Januar, bis einschließlich Donnerstag, 6. Februar, liegen acht Pläne im Technischen Rathaus öffentlich aus und sind im Internet veröffentlicht. Eine weitere Bauleitplanung, bei der es um den Bebauungsplan Bergheim-Schneckenacker geht, ist seit Montag, 6. Januar, bis einschließlich Montag, 20. Januar, dort öffentlich einzusehen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 182 „Feuerwehrgerätehaus Berge-Visbeck“ hat zum Ziel, den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu ermöglichen. Dafür muss im Parallelverfahren auch der Flächennutzungsplan in seiner 109. Änderung überarbeitet werden. Mit der 109. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen darüber hinaus die Darstellungen im Bereich Bergerhütte an die Realnutzungen angepasst werden. Beide Planungen werden im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am Dienstag, 14. Januar, um 17 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Meschede-Visbeck vorgestellt.
Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gartenstadt-Nord, 1. Abschnitt“ ist zum einen, den Neubau eines Wohnhauses zu ermöglichen, und zum anderen, die tatsächliche Nutzung im Plangebiet festzusetzen. Zur Errichtung des Neubaus muss zudem der Bebauungsplan Nr. 105 „Dauerkleingartenanlage Lanfertsweg“ geändert und in einem Teilbereich aufgehoben werden. Er setzt in dem Bereich eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingartenanlage“ fest. Die Festsetzung wurde nie umgesetzt und erscheint nicht mehr zeitgemäß. Mit dem Vorhaben einher geht auch die 113. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Änderungsplan sieht die Rücknahme von Wohnbauflächenreserven vor. Darüber hinaus ist die Rücknahme einer nicht mehr geplanten Erweiterung der Kleingartenanlage Gartenstadt vorgesehen.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Bergheim-Schneckenacker“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines kleinen Wohngebietes mit vier Baugrundstücken auf einer westlich der Wennemer Grundschule gelegenen Wiesenfläche geschaffen werden. Aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten Planänderung liegt der Bebauungsplan für einen verkürzten Zeitraum von zwei Wochen erneut öffentlich aus.
Die Flächen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Schadesche Wiese“ in Grevenstein werden bisher als öffentliche Grünfläche und öffentlicher Fußweg (Änderungsbereich 1 – südlich des Stadtarchives) sowie als Lkw-Stellplatzfläche (Änderungsbereich 2 – südöstlich der Graf-von-Spee-Straße) genutzt. Mit der Bebauungsplanänderung soll für beide Bereiche Planungsrecht geschaffen werden, um im Innenbereich zwei neue Baugrundstücke entwickeln zu können. Der Bebauungsplan wird im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am Mittwoch, 15. Januar, um 17 Uhr im Sportheim des SUS Grevenstein vorgestellt.
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89 "Ober den Eschen" im Ortsteil Eversberg sollen unter anderem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nachnutzung zweier ehemaliger Spielplatzflächen geschaffen werden. Die Bebauungsplanänderung umfasst insgesamt 3 Teilbereiche. Dazu findet am Mittwoch, 22. Januar, um 18.30 Uhr eine Bürgerinformationsveranstaltung im Maximilian-Kolbe-Haus in Eversberg statt.
Im Weiler Rümmecketal ist die Aufstellung einer Außenbereichssatzung und einer selbstständigen Gestaltungssatzung geplant. Anlass für die städtebauliche Weiterentwicklung im Weiler Rümmecketal ist, heimatverbundenen Familienangehörigen die Möglichkeit zu schaffen, die bestehenden Gebäude zu nutzen, wobei auch Um- und Anbauten für Wohnen ermöglicht werden sollen. Da kein im Zusammenhang bebauter Ortsteil vorhanden ist, kommt dort nur die Aufstellung einer Außenbereichssatzung in Betracht.
Die Pläne können im Technischen Rathaus (Erdgeschoss, Sophienweg 3 in Meschede) in den Dienststunden montags, dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 17 Uhr von allen Interessierten eingesehen werden. Außerdem können die Unterlagen auch im Internet auf der Homepage der Kreis- und Hochschulstadt Meschede unter https://www.meschede.de/bauleitplanverfahren/laufende-verfahren abgerufen werden. Die Unterlagen sind auch über das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW zugänglich: www.beteiligung.nrw.de/portal/meschede/startseite Stellungnahmen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Meschede bis zum 6. Februar (für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 bis zum 20. Januar) abzugeben. Stellungnahmen, die per E-Mail eingereicht werden, sind an beteiligung@meschede.de zu richten.