Bundestagswahl: Stadt Meschede informiert über Antrag und Fristen für Briefwahl

Die vorgezogenen Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag finden am Sonntag, 23. Februar, statt. Für Wahlberechtigte, die dann das Wahllokal nicht persönlich aufsuchen können oder möchten, gibt es wieder die Möglichkeit der Briefwahl. Schon jetzt informiert das Wahlamt der Kreis- und Hochschulstadt Meschede über Antragsmöglichkeiten und -fristen.

Meschede. Die vorgezogenen Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag finden am Sonntag, 23. Februar, statt. Für Wahlberechtigte, die dann das Wahllokal nicht persönlich aufsuchen können oder möchten, gibt es wieder die Möglichkeit der Briefwahl. Schon jetzt informiert das Wahlamt der Kreis- und Hochschulstadt Meschede über Antragsmöglichkeiten und -fristen. Besonders wichtig dabei: Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich - voraussichtlich ab dem 7. Februar.

Voraussetzung für einen Antrag auf Briefwahl ist die Wahlbenachrichtigung. Sie soll allen Wahlberechtigten bis spätestens 2. Februar 2025 per Post zugestellt werden. Die Briefwahlunterlagen können dann durch Nutzung des aufgedruckten QR-Codes online beantragt werden. Die Unterlagen werden anschließend per Post versendet.

Angefordert werden können die Briefwahlunterlagen auch schriftlich: Entweder per Brief (Wahlbüro der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Franz-Stahlmecke-Platz 2, 59872 Meschede) oder an wahlen@meschede.de per E-Mail. Auch in diesem Fall werden die Briefwahlunterlagen nach Eingang der Stimmzettel per Post zugeschickt.

Wichtig: Kurzentschlossene Briefwählerinnen und -wähler sollten die Versanddauer der Unterlagen über den Postweg berücksichtigen. Um zu verhindern, dass die roten Wahlbriefe verspätet eingehen, haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, diese im Wahlamt persönlich abzugeben oder in den Briefkasten am Rathaus einzuwerfen. Dabei liegt es in der Verantwortung der Wahlberechtigten, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig beim Wahlamt eingehen.

Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen auch vor Ort im Wahlbüro beantragen und direkt im Rathaus wählen – selbstverständlich erst dann, wenn die Stimmzettel voraussichtlich am 7. Februar geliefert worden sind. Das Wahlbüro der Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist ab dem 27. Januar bis einschließlich 21. Februar montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 12 Uhr, donnerstags von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr (21. Februar bis 15 Uhr) und samstags von 10 bis 12 Uhr geöffnet. 

Letztmöglicher Termin für einen Antrag auf Briefwahlunterlagen ist Freitag, 21. Februar, bis 15 Uhr. Bei einer plötzlichen Erkrankung – die nachgewiesen werden muss – ist ein Antrag auch noch bis zum Wahlsonntag, 23. Februar, um 15 Uhr möglich. Wichtig auch hier: Briefwählerinnen und Briefwähler müssen unbedingt darauf achten, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig abzuschicken oder einzuwerfen.

Über aktuelle Neuigkeiten rund um die Bundestagswahl wird die Kreis- und Hochschulstadt Meschede dann in der Presse sowie unter www.meschede.de auf ihrer Homepage, auf ihren Facebook- und Instagram-Seiten sowie über ihren WhatsApp-Kanal informieren.