Planung & Bauordnung
Der Fachbereich Planung und Bauordnung schafft die Grundlagen für die Stadtentwicklung Meschedes. Mit seiner Arbeit greift er zwangsläufig und häufig bedeutsam in andere Bereiche ein: wirtschaftliche und kulturelle, soziale und soziologische Gegebenheiten müssen bedacht werden. Der Fachbereich gliedert sich in die Aufgabenbereiche Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalpflege. Die Stadtplanung beschäftigt sich mit der Entwicklung der Stadt sowie mit den räumlichen und sozialen Strukturen in der Stadt. Darauf aufbauend erarbeitet sie Planungskonzepte unter gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange mit dem Ziel der Konfliktminimierung.
Hierzu zählen
- Flächennutzungsplanung
- Bauleitplanung
- Fachplanungen & Dorfentwicklungen
- Baulandbörse
- Fördermaßnahmen
Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede nimmt die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde nach der Bauordnung Nordrhein-Westfalen für das Stadtgebiet Meschede wahr. Aufgabe der Bauaufsicht ist es, darauf hinzuwirken, dass die geltenden Vorschriften bei Bauvorhaben (Errichtung, Abbruch, Änderung der Nutzung, Instandhaltung) tatsächlich eingehalten werden. Von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen dürfen keine Gefahren für Leben, Gesundheit und Umwelt ausgehen. Gebäude dürfen nur an bestimmten Orten und nur so errichtet werden, wie diese nach den gesetzlichen Bauvorschriften zulässig sind. Jeder, der sich mit Baugedanken trägt, ist daher gut beraten, sich rechtzeitig der fachkundigen Hilfe des Fachbereichs zu bedienen.
Dies umfasst folgende Themen:
- Bauantrag
- Antrag auf Grundstücksteilung
- Einsichtnahme in Bauakten
- Baulasten
- Bescheinigung zu Vorkaufsrechten
Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist Untere Denkmalbehörde nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Als Denkmalpflege bezeichnet man die geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Bewahrung und Unterhaltung von Kulturdenkmalen erforderlich sind. Denkmalschutz dagegen umfasst die rechtlichen Anordnungen, Verfügungen, Erlaubnisse, Auflagen oder Untersagungen, die die Denkmalpflege sicherstellen. Eine besondere Bedeutung kommt hier dem Historischen Ortskern Eversberg zu.
Fachbereichsleitung Klaus Wahle