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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

107. Flächennutzungsplanänderung

Ortsteil Eversberg

  • Bereich Fa. Möller | Bue

  • Oktober 2024

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Auslegungszeitraum

02. Oktober 2024 - 04. November 2024

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen beraten und den Entwurf der 107. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 15.02.2024, zuletzt geändert am 22.08.2024, sowie die Begründung hierzu beschlossen.

Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB einzuholen.

Zielsetzung der Planung

Mit der 107. Änderung des Flächennutzungsplanes werden mehrere Zielsetzungen verfolgt. Zum einen sollen die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich der Firma Möller GmbH & Co. KG an die Realnutzung angepasst und darüber hinaus in angemessenem Umfang Erweiterungsflächen vorgesehen werden. Der ortsansässige Betrieb benötigt dringend weitere Flächen für die Lagerung von Rohstoffen und gefertigten Produkten. Der Vorentwurf der 107. Änderung des Flächennutzungsplanes sieht bereits kleinräumig potenzielle Erweiterungsflächen im Nordwesten (= Standort des derzeitigen Feuerwehrgerätehauses der Löschgruppe Eversberg) sowie im Osten vor. Derzeit wird geprüft, ob der Betrieb noch weitere, östlich gelegene Flächen zukaufen kann. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches müsste dann ggf. im weiteren Verfahren entsprechend angepasst werden.

Darüber hinaus sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses südlich der Straße „Bue“ geschaffen werden, da das derzeitige Gebäude nicht mehr den aktuellen Vorgaben und Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entspricht. Die für den Neubau vorgesehene Fläche liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist im wirksamen Flächennutzungsplan als "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt. Folglich ist für diesen Teilbereich eine Änderung der Darstellungen erforderlich.

Zudem liegt der Kreis- und Hochschulstadt Meschede eine Anfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf einer Fläche südlich des Betriebsgeländes der Firma Möller GmbH & Co. KG vor. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben zu schaffen, soll die bislang dargestellte Wohnbaufläche in diesem Bereich geringfügig in nördliche Richtung vergrößert werden. In diesem Zuge werden auch die östlich des Kindergartens vorhandenen Wohngebäude an der Straße „Am Kindergarten“ im Sinne einer Berichtigung des Flächennutzungsplanes als "Wohnbaufläche" dargestellt. Dieser Bereich ist derzeit noch als "Gewerbegebiet" und "Grünfläche" dargestellt. Zwischen den bestehenden Produktions- und Lagerhallen bzw. der potenziellen Erweiterungsfläche für den ansässigen Gewerbebetrieb sowie den südlich angrenzenden Wohnbereichen sieht die 107. Flächennutzungsplanänderung zudem die Darstellung von "Privaten Grünflächen" vor. Diese dienen als Abstandsfläche und können gärtnerisch genutzt werden.

Planinhalte

  • Anpassung der Darstellung der "Wohnbaufläche" und des "Gewerbegebietes" an die Realnutzung
  • Vergrößerung der "Wohnbaufläche" im Bereich der geplanten Einfamilienhäuser
  • Umwandlung einer "Fläche für die Landwirtschaft" in eine "Gemeinbedarfsfläche (Feuerwehrgerätehaus)"
  • Darstellung der bisherigen "Gemeinbedarfsfläche (Feuerwehrgerätehaus)" als "Gewerbegebiet"
  • Rücknahme des im Südosten dargestellten "Gewerbegebietes" zugunsten "Privater Grünflächen"
  • Anpassung der Darstellungen der "Grünflächen" an Realnutzung

Ansprechperson