Herzlich willkommen in der
K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Bebauungsplan Nr. 181

Solarpark Grevenstein - Am Einberg

ORTSTEIL GREVENSTEIN | Stand: Juni 2024

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen beraten und beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 181 „Solarpark Grevenstein – Am Einberg“ in der Fassung vom 23.05.2024 inklusive Begründung beschlossen.

Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Veröffentlichung der vorstehend genannten Bauleitplanung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB einzuholen.

Zielsetzung der Bauleitplanung

Die Flächen innerhalb des Bebauungsplanes wurden früher als Rundholzlagerplatz genutzt und liegen seit einigen Jahren brach. Planungsrechtlich befinden sie sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Zielsetzung ist es, mit dem Bebauungsplan Nr. 181 „Solarpark Grevenstein – Am Einberg“ die verbindliche planungsrechtliche Voraussetzung zur Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen. Darüber hinaus werden Festsetzungen für einen Wirtschaftsweg, Böschungsflächen und eine Trafostation getroffen.

Planinhalt ist im Wesentlichen

  • Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“
  • Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung über die Grundflächenzahl 1,0 und die Höhe baulicher Anlagen (OK) als Höchstmaß mit 3,50 m über der Geländeoberfläche
  • Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Wirtschaftsweg“
  • Festsetzung einer Versorgungsfläche „Trafostation“
  • Festsetzung von privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Böschungsfläche“

Ansprechperson