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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

82. Flächennutzungsplanänderung

MESCHEDE | Stand: Juni 2024

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 den angepassten Entwurf der 82. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Kreis- und Hochschulstadt Meschede im Bereich des Langelohwegs in der Fassung vom 17.08.2023, zuletzt geändert am 23.05.2024, einschließlich der Begründung hierzu beraten und beschlossen, sowie die Begründung hierzu beschlossen.

Der Bürgermeister wurde beauftragt die erneute Veröffentlichung im Internet gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.
In Bezug auf die Änderungen und ihre möglichen Auswirkungen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Einholung der Stellungnahmen wird auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt, da nach Einschätzung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede ansonsten eine längere Verfahrensdauer zu befürchten ist.

Zielsetzung der Planung

Auf Basis des Entwicklungsgebotes gem. § 8 Abs. 2 BauGB stellt die 82. Änderung des Flächennutzungs-plans die planungsrechtliche Grundlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 172 „Langeloh West“ im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung dar. Die bisherigen Darstellungen wie insbesondere Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft sind für die Festsetzung eines Reinen Wohngebietes im Bebauungsplan nicht geeignet.

Planinhalt

  • Darstellung einer Wohnbaufläche westlich des Langelohwegs
  • Darstellung einer öffentlichen Straßenverkehrsfläche (Langelohweg)
  • Darstellung einer Fläche für die Entsorgung (Regenrückhaltebecken)
  • Darstellung von Grünflächen mit der Zweckbestimmung: Parkanlage

Gegenstand der Plananpassung

  • Erweiterung des Geltungsbereiches in westliche Richtung um ca. 3m (Harmonisierung mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans)

Ansprechperson