Der Bebauungsplan Nr. 172 „Langeloh West“ wurde im Anschluss an die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Teilbereichen geändert. Daher wird der angepasste Planentwurf in der Fassung vom 17.08.2023, zuletzt geändert am 26.07.2024 gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet veröffentlicht. Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut eingeholt.
In Bezug auf die Änderungen und ihre möglichen Auswirkungen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt ist.
Zielsetzung der Planung
- Schaffung von Baugrundstücken als Weiterentwicklung der bestehenden Bebauung östlich des Langelohwegs. Die Art der baulichen Nutzung soll schwerpunktmäßig Wohngebäude zulassen.
- Zielsetzung ist eine verträgliche Weiterentwicklung des baulichen Bestandes über die Realisierung einer offenen Bebauungsstruktur unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung, der Topografie sowie potenzieller zukünftiger Bauabschnitte.
- Festsetzung von Grünkorridoren unter Berücksichtigung des Rahmenplans Langeloh.
- Planungsrechtliche Sicherung der neuen Ausbauplanung des Langelohwegs unter Berücksichtigung des geänderten Verlaufs und der Inanspruchnahme von Grundstücken Dritter (landwirtschaftliche Flächen im Westen).
- Teilweise Überplanung der bestehenden Bebauungspläne in Bezug auf die tatsächliche Nutzung der privat genutzten Gartenflächen bzw. Grundstückszufahrten. Die B-Pläne sehen hier aktuell öffentliche Verkehrsflächen vor und sollen zukünftig als nicht-überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt werden. Die Flächen befinden sich in relevanten Teilabschnitten im Eigentum der Stadt Meschede, werden je-doch zukünftig an die Anlieger veräußert.
- Realisierung eines Regenrückhaltebeckens im Bereich südl. des Schröersweg als Bestandteil der Baugebietsaufschließung.
Gegenstand der Plananpassung (erneute Veröffentlichung im Internet)
- Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen in Teilabschnitten des Bebauungsplans
- Anpassung der Baumstandorte am Langelohweg (Straßenbäume)
- Ergänzung der öffentlichen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Durchfahrtsbeschränkung“ um eine ausnahmsweise Durchfahrtsmöglichkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr
- Anpassung der Zuordnungsfestsetzung für die Entnahme von Ökopunkten auf Basis der geänderten Eingriffsbilanzierung – Korrektur des auszugleichenden ökol. Defizits